Kostentarif
Unterrichtung des Patienten gemäß § 14 Absatz 12 der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung- BPflV -) Entsprechend der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) möchten wir Sie hiermit gerne über die Pflegesätze, Fallpauschalen und Sonderentgelte gemäß nachfolgendem Pflegekostentarif unterrichten sowie eine allgemeine Beschreibung der damit vergüteten Leistungen geben.
Ab 01. Januar 2012 gilt der neue Pflegekostentarif und DRG-Entgelttarif.
Der Pflegekostentarif ist ausschließlich für die Fachabteilung Kinder-und Jugendpsychiatrie gültig.
Der DRG-Entgelttarif gilt für alle anderen Fachabteilungen unseres Hauses.
Zu weiteren Auskünften stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhausverwaltung gern zur Verfügung.
ST. JOSEPH-KRANKENHAUS
- Verwaltung -
Hier der Pflegekostentarif als PDF
Hier der DRG-Entgelttarif als PDF