Die Finanzierung erfolgt über die Pflegekassen, Voraussetzung der Kostenübernahme ist der Bezug der Pflegestufe 1, 2 oder 3.
Falls keine Pflegestufe bezogen wird, besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler aufgenommen zu werden.
Die Abrechnung für Bewegungsbäder, Massagen und Krankengymnastik erfolgt direkt mit den Krankenkassen; bitte bringen Sie eine Verordnung des Hausarztes mit.