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  • Psychologische Sprechstunde in der Geburthilfeklinik Berlin

Psychologische Sprechstunde

In der Psychologischen Sprechstunde können Eltern, die im St. Joseph Krankenhaus zur Geburt angemeldet sind bzw. entbunden haben, ihre Sorgen und persönlichen Nöte rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vertraulich besprechen. Mit der Psychologin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe können sie sich über Ihre gesundheitliche und soziale Situation beraten. Die Psychologische Sprechstunde ist gut vernetzt. Sie arbeitet eng mit den Hebammen, Ärzten, Seelsorgenden sowie den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes und den Babylotsinnen zusammen.

Es ist immer eine Umstellung, wenn eine Familie entsteht oder sich mit einem weiteren Kind verändert. Manchmal kommt es in dieser Lebensphase zu besonderen Herausforderungen, die einen allein überwältigen können, beispielsweise:

  • Übermäßig belastende Ängste und Sorgen vor der Geburt
  • Schwierigkeiten in der Mutter-Kind-Bindung
  • Chronische Erschöpfung und anhaltende Anspannungszustände (im ersten Lebensjahr des Kindes)
  • Traumatisch erlebte Geburt
  • Mögliche Wochenbettdepression oder andere psychische Erkrankungen
  • Unerwartete Diagnose einer Erkrankung oder Beeinträchtigung des (ungeborenen) Kindes
  • Frühgeburtsbestrebungen
  • Nach einer Fehlgeburt oder Schwangerschaftsabbruch

Eine neue Perspektive einzunehmen, Kräfte zu mobilisieren und Mut zu fassen, um Ihr Leben als Familie selbstbestimmt und gut zu führen, darauf zielt die kurzzeitige Begleitung ab. Sollten Sie weiterführende Unterstützung benötigen, vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Beratungsstellen oder zu psychosozialen Hilfsangeboten, etwa einer ambulanten Psychotherapie.

Weitere Hilfen und Informationen finden Sie im Internet u.a. beim Verein Schatten und Licht, beim Berliner Versorgungsnetzwerk Psychosomatische Gynäkologie und Geburtshilfe, im Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie der Charité oder beim Berliner Krisendienst für akute seelische und psychiatrische Notsituationen.

 

Hinweis
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.