• Klinisches Ethikkomitee im St. Joseph Krankenhaus Berlin

Klinisches Ethikkomitee

Das Klinische Ethikkomitee (KEK) berät in ethischen Fragen der Behandlung, Pflege und Versorgung der Patientinnen und Patienten und ist für die Evaluation und Weiterentwicklung ethischer Leitlinien zuständig. Dem interdisziplinären Gremium gehören Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen sowie Mitarbeitende aus den Bereichen Sozialarbeit, psychologischer Dienst, Seelsorge und der Verwaltung an.

Das klinische Ethikkomitee handelt auf Grundlage der Leitlinien des Hauses. Verantwortung, Selbstbestimmung, Vertrauen, Respekt und Mitgefühl sollen als gelebte Werte die Entscheidungen und den Umgang miteinander prägen. Mit der Bearbeitung und Reflexion aktueller ethischer Fragestellungen stärkt das Komitee das ethische Bewusstsein und unterstützt die Entscheidungsfindung von Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden.

Fragen der Würde und der Selbstbestimmung

Patientinnen und Patienten mit einer lebensverkürzenden Erkrankung stehen im Mittelpunkt des Konzepts Advanced Care Planning (ACP): Ziel ist, dass Behandlungen entsprechend dem Willen der Betroffenen durchgeführt werden, selbst wenn diese nicht einwilligungsfähig sind.

Auch beim Anlegen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung steht das Team des Klinischen Ethikkomitees zur Seite. In einem Dokumentationsbogen zur Therapiebegrenzung werden die persönlichen Vorstellungen für eine würdevolle Behandlung strukturiert erfasst und für alle Mitarbeitenden jederzeit erkennbar dokumentiert.

Ethische Fallbesprechung: Wie sollen wir handeln?

Im medizinischen Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen nicht eindeutig ist, welche Therapiemöglichkeiten aus ethischer Sicht die jeweils richtigen sind. Dafür gibt es die ethische Fallbesprechung. Diese kann von allen beteiligten Fachleuten im Umfeld des oder der Erkrankten einberufen werden und wird von einem Mitglied des Ethikkomitees moderiert. Der geschützte und vertrauensvolle Rahmen der Diskussion soll eine gute und tragfähige Therapie-Entscheidung im Sinne des oder der Betroffenen möglich machen.

Hinweis
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.